Netzwerk

Netzwerk im Bereich Insolvenz und Sanierungsrecht

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Veränderungen und Herausforderungen im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht.

20

Anzahl der Stunden

Preis: 2995 EUR.

Inhalt

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bringt alle Aspekte einer Volkswirtschaft zusammen und sind der Spiegel der Wirtschaft. Genau so vielfältig sind die Themen.
Wirtschaftliche Unsicherheiten, steigende Zinsen und geopolitische Konflikte stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Strukturelle Schwächen, Fachkräftemangel und hohe Energiekosten verschärfen die Situation. Eine frühzeitige Restrukturierung entscheidet über Erhalt oder Verlust von Unternehmen, Arbeitsplätzen und Werten.
Auf die globalen Krisen der letzten Jahre, deren Wirkungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland nach wie vor belasten, reagierte der Gesetzgeber mit unterschiedlichen Anpassungen des Insolvenz- und Sanierungsrechts in Deutschland. Der Weg zu Sanierungskultur ist ein langer: was haben wir erreich, wo stehen wir und wo wollen wir hin?
Antworten und Perspektiven wollen wir in unsere Netzwerktreffen austauschen. Die Treffen bündeln Expertise aus Recht, Wirtschaft und Praxis – für nachhaltige Sanierung und erfolgreichen Neubeginn. Dabei greifen wir auf eine jahrelange Sanierungserfahrung vor dem StaRUG zurück und bringen Experten zu einem Austausch auf hohem Niveau zusammen.

Konkrete und praxisrelevante Themen, die Gegenstand in zukünftigen Netzwerktreffen sind:


Termin 1: Frühjahrsbarometer – unser Blick auf die Wirtschaft und Insolvenzlage
Termin 2: Branchenthema
Termin 3: Deep Dive
Termin 4: Ein Blick auf Rechtsprechung, Gesetzgebung und Praxis

  • Vorbereitung Eigenverwaltung, Insolvenzantragspflichten, Vergleichsrechnung.
  • “Die unliebsame Tochter”: Insolvenz, Treuhänder oder Shareholder as a Service.
  • Die Eigenverwaltung: Vorbereitung, Planung, Umsetzung.
  • Eigenverwaltung und Finanzplanung.
  • Instrumentenkasten des StaRUG: Vergleichsrechnung und Rausdrängen von Gesellschaftern.
  • Unternehmensbewertung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
  • Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters: Verfügungen, Masseverbindlichkeiten und Co.
  • Insolvenzantragsgrund der Überschuldung - Rechtsprechungsübersicht, Abschaffen, Nachjustieren.
  • Insolvenzantragspflichten und IDW S 11.
  • Eigenverwaltungsantrag und Schutzschirm: IDW S 9 in der Praxis.
  • StaRUG-Evaluation: Ausgewählte Reformperspektiven; Ernsthafte Sanierung oder bloße Enteignung?
  • Gesteigerte Organpflichten bei der Corporate Governance in Krise und Sanierung des Unternehmens in In- oder Ausland.
  • Betriebsfortführung: Was ist notwendig für eine gelungene Betriebsfortführung? Voraussetzungen, Hürden, und Chancen.
  • Das richtige Werkzeug aus dem Baukasten (IDW S6 / StaRUG / Insolvenzplan).
  • Neue Geschäftsleiterhaftung nach § 15b InsO: Wo stehen wir?
  • Solvenzsicherungs- und Krisenaufklärungspflicht der Geschäftsleiter.
  • Entscheidungskompetenzen im Insolvenzplanverfahren – Was dürfen Gläubiger und Gesellschafter sowie Insolvenzrichter und Rechtspfleger?
  • Wirkung von ausländischen Verfahren auf inländische Gläubiger.
  • Ein Blick auf die Rechtsprechung: Jüngste Entwicklungen in den Kernbereichen des Insolvenz- und Sanierungsrechts.
     

Zielgruppe

Die Zielgruppe des Netzwerks umfasst Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Bereich Insolvenz- und Restrukturierungsrecht tätig sind, ebenso wie Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter. Darüber hinaus richtet sich das Netzwerk an Unternehmens- und Restrukturierungsberater, Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte, die mit Fragen der Unternehmenssanierung befasst sind. Auch Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler sowie Forschende im Bereich des Insolvenzrechts und der Unternehmenssanierung gehören zur Zielgruppe. Das Netzwerk bietet somit eine interdisziplinäre Plattform für den Austausch zwischen juristischen, betriebswirtschaftlichen und wissenschaftlichen Perspektiven.
 

Das sagen Teilnehmer über JUC Veranstaltungen:

„Ein Netzwerk, welches auf unprätentiöse Weise das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet: Kennenlernen, Meinungs- und Erfahrungsaustausch, Diskussion zu ausgesucht anspruchsvollen und interessanten Themen in angenehmer Atmosphäre .“
Andreas Gründel, LL.M. (Münster), Berlin Hyp AG Governance
Rechtsabteilung.
 
„Ich war sehr zufrieden mit der Veranstaltung und freu mich auf das nächste Mal.“
Kristina Baurschmidt, Partnerin, K&L Gates LLP.

Wie funktionieren unsere Netzwerkgruppen?

Unsere Networking-Gruppen bieten Ihnen Zugang zu einem speziellen Lernformat, bei dem Lernen und professionelles Sparring im Mittelpunkt stehen. In unseren Netzwerkgruppen entwickeln sich unsere Mitglieder im Laufe der Saison, die aus vier persönlichen Treffen pro Jahr besteht, gemeinsam weiter. Jedes Netzwerktreffen umfasst fünf Zeitstunden der fachlichen Weiterbildung gemäß § 15 FAO. Diese Treffen bilden ein einzigartiges Lernforum, das von Wissen, Kompetenzentwicklung und Inspiration geprägt ist. Um die Professionalität sicherzustellen, haben wir dafür gesorgt, dass alle Treffen in unseren Netzwerkgruppen von Netzwerkleitern geleitet werden, die führende Experten in dem jeweiligen Themenbereich des Netzwerks sind. Den Teilnehmern werden die relevanten Netzwerk-Unterlagen und -Materialien im JUC Online-Portal zur Verfügung gestellt.

Möchten Sie mehr wissen?

Bei Fragen zu unseren Produkten oder zu jeglichen weiteren Anliegen, kontaktieren Sie uns sehr gerne unter folgenden Kontaktdaten:

Dennis Frey
Phone: +49 30 767599502
E-mail: df@juc.de

Juristische Netzwerkgruppen mit hohem fachlichen Niveau

In unseren Fachgruppen können Sie auf ein hohes fachliches Niveau und exklusive Netzwerkmöglichkeiten zählen. Die Referenten stehen stets im engen Dialog mit den Mitgliedern, wodurch das Netzwerk stärker als herkömmlicher Unterricht zu einem Forum wird, in dem die Mitglieder zusammenkommen und Erfahrungen mit anderen professionellen Akteuren auf dem Gebiet austauschen.

Unsere Fachgruppen greifen immer die aktuellen Probleme und Perspektiven der Teilnehmer auf. Sie werden feststellen, dass Ihre Wünsche hinsichtlich des Inhalts der Treffen ab dem ersten Treffen berücksichtigt werden, weshalb die Themen stets der aktuellen und fortlaufenden Entwicklung im Fachgebiet folgen werden.

Wie profitieren Sie von einem Netzwerk?

  • Sie haben die Möglichkeit, sich über die neuesten Rechtsvorschriften und Urteile auf dem Laufenden zu halten.

  • Knüpfen Sie neue berufliche Kontakte außerhalb Ihres Arbeitsplatzes, um Ihr Netzwerk zu stärken.

  • Gewinnen Sie einzigartige Einblicke und Zugang zu bewährten Verfahren von anderen Mitgliedern des Netzwerks.

  • Sie erhalten Ratschläge und können mit anderen Fachleuten aus demselben Bereich diskutieren.

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