Pflichtfortbildung fur fachanwalte nach §15 FAO
JUCs Fortbildungsnetzwerke sind so konzipiert, dass sie den Anforderungen des § 15 FAO an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Pflichtfortbildung für Fachanwälte entsprechen.
Fachanwälte unterliegen der Pflicht, sich regelmäßig fortzubilden. JUC entwickelt eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktivitäten, die die an Ihre Fortbildungspflicht gestellten Anforderungen erfüllen.
Bei JUC arbeiten wir hart daran, Veranstaltungen zu entwickeln, die für Sie relevant sind und Ihnen nützliches und praktisches Wissen vermitteln. Wir bieten eine Reihe professioneller juristischer Fortbildungsnetzwerke an, die die Voraussetzungen erfüllen, die an Veranstaltungen zur Pflichtfortbildung gestellt werden. Ein JUC Fortbildungsnetzwerk ist ein aufregender und inspirierender Weg, seine Fortbildung zu absolvieren und dabei Spaß auf hohem professionellem Niveau zu haben. Sie erhalten einen unschätzbaren Pool an Kontakten und Knowhow über die neuesten gesetzgeberischen Aktivitäten, Rechtsprechung und „best practices“. Lesen Sie mehr über JUC Netzwerke und finden Sie heraus, ob eins für Sie dabei ist.
Wir entwickeln unser Portfolio an Netzwerken fortwährend weiter, so dass diese immer auf dem neuesten Stand sind und Ihren wachsenden Erwartungen gerecht werden. Bitte zögern Sie nicht, wenn Sie mehr über Fortbildung hören möchten oder Fragen über unsere Netzwerke haben. Sollten Sie ein Netzwerk vermissen, das Sie für sinnvoll halten oder an dem Sie interessiert wären, freuen wir uns auch sehr, von Ihren zu hören. Senden Sie uns einfach eine Email an: msc@juc.de