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Prof. Dr. Thomas Rönnau

Professor an der Bucerius Law School, Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht

Thomas Rönnau, 1962 geboren, absolvierte 1987 sein Erstes Juristisches Staatsexamen. Er wurde 1990 in Kiel über das Thema „Absprachen im Strafprozeß“ promoviert. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahr 1992 und einer Tätigkeit als Volljurist in der Rechtsabteilung eines norddeutschen Großunternehmens kehrte er 1994 als Assistent an die Universität Kiel zurück und habilitierte sich dort Mitte 1999 mit einer Arbeit über die „Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht“. Seit Herbst 2000 ist Prof. Rönnau Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School – Hochschule für Rechtswissenschaften – in Hamburg. In dieser Zeit lehnte er Rufe an die Universität Göttingen (2005) und Münster (2006) ab. Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Rönnau liegen neben dem Strafrecht Allgemeiner Teil (Unrechts- und Schuldlehre ) im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er beschäftigt sich hier in Monographien, Kommentierungen, wissenschaftlichen Aufsätzen und Vorträgen mit dem Untreue- und Betrugstatbestand, dem GmbH-Strafrecht, der (Wirtschafts- und Ärzte-) Korruption oder dem Recht der Vermögensabschöpfung ebenso wie mit dem Insolvenzstrafrecht oder Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten aus dem UmwG oder dem WpÜG. Seit vielen Jahren ist Prof. Rönnau in diesem Bereich auch gutachterlich sowie in Fortbildungsveranstaltungen tätig. Er berät Unternehmen in Compliance-Fragen.