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Dr. Stephan Rißmann

Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist im Erbrecht (DVEV)

Erbrecht und Vermögensnachfolge sind seit über zwanzig Jahren die ausschließlichen Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Stephan Rißmann. Er ist regelmäßiger Referent von Fachvorträgen für Anwälte im Erbrecht und Fachbuchautor zahlreicher erbrechtlicher Fachbücher. Das Magazin Focus führt ihn ohne Unterbrechung seit 2000 in ihren Listen über empfohlene Rechtsanwälte im Erbrecht. Die Wirtschaftszeitschrift „Wirtschaftswoche“ nennt seine Kanzlei unter den 30 renommiertesten Kanzleien für Erbrecht in Deutschland („Top Kanzlei Erbrecht“), gewählt von 934 Juristen und einer Expertenjury. Die Wirtschaftszeitschrift Capital hat seine Kanzlei als „Beste Anwaltskanzlei“ im Rechtsgebiet Erbrecht ausgezeichnet (auf der Basis von 4.381 Empfehlungen von Anwälten unter insgesamt 55 Kanzleien).

Seit der Gründung im Jahr 1995 ist er Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), einer Vereinigung von im Erbrecht tätigen Rechtsanwälten. Im Rahmen eines erstmals 2003 von der DVEV durchgeführten Zertifizierungsverfahrens ist er seitdem einer von zwei DVEV-zertifizierten „Spezialisten im Erbrecht“ aus Berlin. Unmittelbar nachdem die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ möglich gewesen ist, wurde sie ihm 2006 von der Rechtsanwaltskammer Berlin verliehen. Mittlerweile werden von der Rechtsprechung weitere Anforderungen zum Führen der Bezeichnung „Spezialist im Erbrecht“ gestellt, die über die Zertifizierung und die Fachanwaltsbezeichnung hinausgehen: Rechtsanwalt Dr. Rißmann erfüllt diese Anforderungen und darf sich daher – neben der Fachanwaltsbezeichnung - als „Spezialist im Erbrecht“ bezeichnen.